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Parlament
Nach
Zensuswahlrecht oder
allgemeinem Wahlrecht gewählte Volksvertretung, z.B. der Deutsche Bundestag oder der Landtag von Baden-Württemberg. Parlamente beschließen allein oder mit anderen Verfassungsorganen die Gesetze, gehören also zur
Legislative (siehe
Gewaltenteilung). Parlamente sind an die
Verfassung ihres Landes gebunden, der Deutsche Bundestag zum Beispiel an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Echte Parlamente können die Regierung kontrollieren und besitzen immer eine echte, unabhängige
Opposition, die der Regierung eigene Vorstellungen und Programme entgegenstellt. Die Abgeordneten genießen Immunität, also einen besonderen rechtlichen Schutz, der sie vor Strafverfolgung aufgrund ihres Amtes schützt.
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Parlamentarische Demokratie
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Parlamentarische Monarchie
Form der Monarchie. Der Herrscher übernimmt nur noch Repräsentationsaufgaben. Chef der Regierung ist z.B. ein Kanzler oder Premierminister. Allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht. Die parlamentarische Monarchie ist die Weiterentwicklung der konstitutionellen Monarchie.
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Parlamentarismus
Ein Regierungssystem, bei dem dem Parlament die zentrale Rolle zukommt, vgl. Parlamentarische Demokratie.
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