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Legislative

Gesetzgebende Gewalt im Rahmen der Gewaltenteilung, in demokratischen Ländern heute ausgeübt durch vom Volk gewählte Vertreter. Die Gesetze werden in einem Parlament, z.B. dem Deutschen Bundestag, beschlossen. In demokratischen Staaten dürfen sie den Grundrechten nicht widersprechen. Lex (lat. = das Gesetz; im Genitiv: legis)

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Lehenswesen

Mittelalterliche Herrscher verleihen Rechte, Felder, Wiesen, landwirtschaftliche Gebäude samt dazugehörigen Menschen an ihre Gefolgsleute, die sogenannten Vasallen. Diese leisten im Gegenzug einen Treueid, Kriegsdienst und unterschiedliche Verwaltungsaufgaben. Hintergrund ist die Tatsache, dass die früh- und zum Teil die hochmittelalterliche Wirtschaft im Vergleich zum Römischen Reich kaum Geld kennt (“Naturalwirtschaft”). So muss man Dienstleistungen mit dem entlohnen, was man hat: eben mit Land, Leuten, usw., siehe oben.  Der für die antiken Staaten typische, mit Geld entlohnte Beamte verschwindet zunächst.

Vasallen können vom Lehensherrn verliehene Lehen weiterverleihen. So entsteht eine sogenannte “Lehenspyramide”.
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Leibeigenschaft, Leibeigene

Leibeigene sind im System der Grundherrschaft in besonderer Weise Abhängige. Im Falle der Leibeigenschaft sind die Dienste (Fronen) und Abgaben normalerweise höher als bei freien Bauern, der/die Leibeigene ist an den Boden gebunden, darf also nicht einfach wegziehen, und  muss z.B. bei Heirat um die Erlaubnis des Herrn nachsuchen. Wenn Leibeigene existieren oder wenn jemand leibeigen ist, spricht man von Leibeigenschaft.

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Leibherr(schaft)

Besitzt ein Grundherr Leibeigene, ist er Leibherr. Man spricht von Leibherrschaft. Grundherrschaft, Leibherrschaft, Gerichtsherrschaft und Kirchenherrschaft treten oft in Kombination miteinander auf.

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