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Parlament

Nach Zensuswahlrecht oder allgemeinem Wahlrecht gewählte Volksvertretung, z.B. der Deutsche Bundestag oder der Landtag von Baden-Württemberg. Parlamente beschließen allein oder mit anderen Verfassungsorganen die Gesetze, gehören also zur Legislative (siehe Gewaltenteilung). Parlamente sind an die Verfassung ihres Landes gebunden, der Deutsche Bundestag zum Beispiel an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Echte Parlamente können die Regierung kontrollieren und besitzen immer eine echte, unabhängige Opposition, die der Regierung eigene Vorstellungen und Programme entgegenstellt. Die Abgeordneten genießen Immunität, also einen besonderen rechtlichen Schutz, der sie vor Strafverfolgung aufgrund ihres Amtes schützt.


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Parlamentarische Demokratie

Politisches System mit Grundrechten, Gewaltenteilung und allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht. Das Parlament als Organ der Gesetzgebung ist entscheidend. Der Staatsform nach kann es sich um eine Parlamentarische Republik oder um eine Parlamentarische Monarchie (Monarchie) handeln. Es gibt Pluralismus und eine Opposition mit Minderheitenschutz. Vgl. Demokratie


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Parlamentarische Monarchie

Form der Monarchie. Der Herrscher übernimmt nur noch Repräsentationsaufgaben. Chef der Regierung ist z.B. ein Kanzler oder Premierminister. Allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht. Die parlamentarische Monarchie ist die Weiterentwicklung der konstitutionellen Monarchie.

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Parlamentarismus

Ein Regierungssystem, bei dem dem Parlament die zentrale Rolle zukommt, vgl. Parlamentarische Demokratie.

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