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Begriffe Nato 

NATO

North Atlantic Treaty Organisation (Nordatlantikpakt). Westliches Militär- bzw. Verteidigungsbündnis unter Führung der USA, ursprünglich aus der Zeit des Kalten Krieges und gegen die sowjetische Expansion gerichtet. Nach dem Untergang der Sowjetunion 1991 machte die NATO eine Erweiterung und Wandlung durch. Die deutsche Bundeswehr ist in die NATO fest integriert, eine Grundbedingung für die Existenz und Tolerierung der Bundeswehr.

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 NATO- Doppelbeschluss

Beschluss der NATO aus dem Jahre 1979: entweder sowjetische Abrüstung der SS 20 Mittelstreckenraketen oder westliche Nachrüstung mit eigenen Mittelstreckenwaffen (Pershing 2 und Cruise Missiles). Der Beschluss löste eine heftige Kontroverse aus, wobei die Friedensbewegung einen Bedeutungszuwachs erfuhr. Die Nachrüstung erfolgte aber trotzdem.

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 Neue Ostpolitik / Ostverträge

Mit der „Neuen Ostpolitik“ unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) vollzog auch Westdeutschland die Entspannung nach, die seit der Kubakrise zwischen den Supermächten herrschte. Bei dem gegebenen militärischen Patt war undenkbar, die DDR durch eine Politik der Stärke zum Zusammenbruch zu bringen. Die Neue Ostpolitik äußerte sich in einer Reihe von Verträgen, insbesondere

 

  • dem Moskauer Vertrag vom August 1970 zwischen der BRD und der Sowjetunion und dem Warschauer Vertrag vom Dezember 1970 zwischen der BRD und der Volksrepublik Polen. Darin enthalten waren folgende Punkte: Gewaltverzicht; Anerkennung der bestehenden Grenzen in Europa einschließlich der Oder-Neiße-Grenze (Verzicht auf die deutschen Ostgebiete östlich von Oder und Neiße); keine völkerrechtliche Anerkennung der DDR. Es gelang eine Normalisierung der Beziehungen mit Polen.
  • dem Grundvertrag mit der DDR vom 21. 12.1972 zwischen der BRD und der DDR sah die Anerkennung der DDR als selbstständiger, unabhängiger, territorial integrer Staat vor. Das bedeutete aber aus Sicht der BRD keine völkerrechtliche Anerkennung der DDR.

 

Nach Ansicht der SPD/FDP- Bundesregierung waren die Ostverträge Voraussetzung und Grundlage für Zusammenarbeit und Frieden in Europa. Man könne nur so ein Auseinanderleben der Menschen in den beiden Staaten verhindern. Man sprach von einer „Politik der kleinen Schritte“ und von „Wandel durch Annäherung“.
Die CDU/CSU sah in den Ostverträgen einen „Ausverkauf deutscher Interessen“. Sie kritisierte die Oder- Neiße- Grenze als endgültige Grenze zwischen Deutschland und Polen und befürchtete, dass auch die DDR auf Dauer faktisch anerkannt würde. Die Interessen der Heimatvertriebenen würden nicht berücksichtigt.
Brandt konnte im Bundestag ein konstruktives Misstrauensvotum der CDU/CSU unter Fraktionsführer Rainer Barzel unbeschadet überstehen.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Verfassungsmäßigkeit des Grundlagenvertrags, wies aber auf das Wiedervereinigungsgebot und das Selbstbestimmungsrecht aller Deutschen hin.
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