Agrargesellschaft
Agrargesellschaften folgen in der Jungsteinzeit auf die alt- und mittelsteinzeitlichen Gesellschaften von Jägern und Sammlern. Sie sind durch einen hohen Anteil an Bauern und Viehzüchtern in der Wirtschaft gekennzeichnet, der über 80% ausmachen konnte. Die Agrargesellschaft braucht Sesshaftigkeit und kennt das Grundeigentum und entwickelt verschiedene Formen zu dessen Nutzung, im Mittelalter z.B. die Grundherrschaft. Die Agrargesellschaft wird Im 18. Jh. (England) und 19. Jh. (Europa, Nordamerika, Japan) durch die Industriegesellschaft abgelöst.