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Klientelwesen

Das Klientelwesen war in Politik und Alltag der Römer eine wichtige Einrichtung. Die Klienten bildeten in ihrer Gesamtheit die Klientel (nicht das, sondern die Klientel) einer adligen Großfamilie. Sie standen in einem besonderen Schutz- und Treueverhältnis zum pater familias, wobei die Treue auf Gegenseitigkeit beruhte. Zur Klientel gehörten:

  • abhängig gewordene Bauern, die vom Herr, dem „patronus“, gegen Leistungen Vieh und Ackerland erhielten
  • Besiegte, die durch einen eidlichen Vertrag in den Schutz der siegreichen Gens gelangten
  • Besitzlose, die besonders, aber nicht nur, vor Gericht die Hilfe ihres Patrons in Anspruch nahmen.


Im Gegenzug etwa stimmten die Klienten bei den Wahlen für ihren Patron, statteten ihm den Morgenbesuch ab und geleiteten ihn zum Forum.

In republikanischer Zeit konnten ganze Städte oder Provinzen zur Klientel einer Adelsfamilie gehören. Im 1. Jahrhundert v.Chr., zur Zeit der Bürgerkriege, gelangte das Heer in die Klientel des Feldherrn, der dadurch ein Machtinstrument erhielt, mit dessen Hilfe er die Republik stürzen und eine Diktatur, am Ende sogar eine Monarchie errichten konnte. Marius, Sulla, Caesar und Pompeius, Oktavian Augustus und Antonius waren solche Heerführer. Augustus errichtete das römische Kaiserreich.

(Nach: Hense, Leonard: Griechisch- römische Altertumskunde, Münster, 1959, S. 258 ff., Abschnitt „Römische Gesellschaft“)

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