Leibeigenschaft, Leibeigene
Leibeigene sind im System der Grundherrschaft in besonderer Weise Abhängige. Im Falle der Leibeigenschaft sind die Dienste (Fronen) und Abgaben normalerweise höher als bei freien Bauern, der/die Leibeigene ist an den Boden gebunden, darf also nicht einfach wegziehen, und muss z.B. bei Heirat um die Erlaubnis des Herrn nachsuchen. Wenn Leibeigene existieren oder wenn jemand leibeigen ist, spricht man von Leibeigenschaft.