Leibherr(schaft)
Besitzt ein Grundherr Leibeigene, ist er Leibherr. Man spricht von Leibherrschaft. Grundherrschaft, Leibherrschaft, Gerichtsherrschaft und Kirchenherrschaft treten oft in Kombination miteinander auf.
Besitzt ein Grundherr Leibeigene, ist er Leibherr. Man spricht von Leibherrschaft. Grundherrschaft, Leibherrschaft, Gerichtsherrschaft und Kirchenherrschaft treten oft in Kombination miteinander auf.