Meistbegünstigungsklausel
Alle Handelsvorteile, die einem Land eingeräumt werden, müssen auch allen anderen Ländern mit zustehender Meistbegünstigung gewährt werden.
Alle Handelsvorteile, die einem Land eingeräumt werden, müssen auch allen anderen Ländern mit zustehender Meistbegünstigung gewährt werden.