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Menschenrechte

Die angeborenen unveräußerlichen Rechte jedes Menschen. Menschenrechte stehen über den Rechten des Staates oder einzelner religiöser oder anderer Gruppen. Beispiele für Menschenrechte sind:

  • Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit
  • Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz
  • Recht auf Meinungs-, Glaubens-, Gewissensfreiheit
  • Recht auf Eigentum
  • Verbot rassistischer, geschlechtlicher, religiöser, politischer und sonstiger Diskriminierung und Verfolgung
  • Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden
  • Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis
  • Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung
  • Freizügigkeit
  • Unverletzlichkeit der Wohnung
  • Schutz von Ehe und Familie
  • Recht auf freie Berufswahl und freie Ausbildungswahl
  • Versammlungsfreiheit
  • Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (auch Streikrecht)
  • Wahlrecht

In Rechtsform, also als Bestandteile von Verfassungen, heißen Menschenrechte “Grundrechte”. Kein nachgeordnetes Recht darf gegen sie verstoßen. Sie sind unmittelbar geltendes Recht.

Nur der säkulare (weltliche) Staat vermag die in der Verfassung verankerten Menschenrechte zu schützen. Eine Trennung von Staat und Religion muss dabei vorhanden sein. Menschenrechte sind universal.

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