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Präsidialkabinette

Als nach dem Auseinanderbrechen der Regierung Müller im März 1930 und den Septemberwahlen 1930 im Reichstag keine Mehrheiten mehr für eine Regierungsbildung zustande kamen und auch Einigung über wichtige Gesetze kaum herzustellen war, setzte Reichspräsident Paul von Hindenburg Reichskanzler ein, die mit den jeweiligen Regierungen, sogenannten Kabinetten, von ihm abhängig waren und vom Reichstag toleriert, also geduldet wurden. Statt mit vom Reichstag beschlossenen Gesetzen wurde mit vom Reichspräsidenten erlassenen Notverordnungen nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung regiert, der Reichstag selbst trat immer seltener zusammen, was eine enorme Steigerung der Macht der Exekutive bedeutete (vgl. Gewaltenteilung).

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