Realunion
Gemeint ist , dass ein Herrscher mehrere ehemals selbstständige Staaten nun unter seiner Krone staatsrechtlich zusammenfasst. Beispiel ist Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen, der zugleich deutscher König, römischer Kaiser und König von Sizilien ist. Dabei ist Sizilien ein eigener Staat und Lehen des Papstes. Gegenteil der Realunion ist die Personalunion.