Reichskirchensystem
Kaiser Otto I. (936 - 973 n.Chr.) errichtet das Reichskirchensystem als zentrale Stütze seiner Macht. Es wurde nach Aufständen von Stammesherzögen und des Bruders des Königs eingerichtet und beruht auf der Verfügungsgewalt des Königs über Besitz und Herrschaftsrechte der Reichskirche.
Insbesondere darf der König die Bischöfe in ihr Amt einsetzen (= investieren; Substantiv: die Investitur), was wegen deren Bedeutung für Militär und Reichsverwaltung für den König von zentraler Bedeutung ist. Der König handelt dabei aufgrund seines sakralen Charakters, aber auch Vorstellungen vom Eigenkirchenrecht spielten eine Rolle, demzufolge Kirchen und Klöster im Besitz eines Grundherrn sein durften, der wiederum den Pfarrer investieren durfte.
In der Folge verweltlicht die Kirche zunehmend, ihre politische und militärische Bedeutung steht im Vordergrund, ihre geistlichen Aufgaben werden zu oft vernachlässigt. Der Bischof ist mehr weltlicher Großer und Soldat als geistliche Autorität. Missstände wie Ämterkauf, Vernachlässigung der Seelsorge und Abrücken von den ursprünglichen Idealen der Kirche werden immer deutlicher. Daraus entsteht später unter den Salierkaisern der Investiturstreit, der mit dem Wormser Konkordat endet und den die Kaiser verlieren. Insbesondere die Staufern versuchen ihren Machtverlust durch den Einsatz von Ministerialen auszugleichen .