Scharia
Die Scharia ist das islamische Religionsgesetz. Oberster Gesetzgeber ist der Gott Allah. Die Scharia basiert erstens auf dem Koran, zweitens der Sunna, einer Sammlung von Überlieferungen über Taten und Aussprüche Mohammeds und seiner Gefährten, sogenannter Hadithe und drittens auf deren Auslegung durch frühislamische Juristen und Theologen. Hadithe sind allerdings oft nicht zuverlässig oder unterschiedlich überliefert. Auch im Koran gibt es Stellen, die sich inhaltlich widersprechen oder die nicht ganz eindeutig sind.
Das heißt aber nicht, dass die Interpretationen beliebig wären. Immer sind sie von den Quellen, also dem Koran, den Hadithen und der Rechtsprechung der frühislamischen Juristen und Theologen abhängig. Aus der Scharia kann deshalb durch Interpretation niemals ein säkulares Rechtsbuch werden. Es ist völlig klar, dass Grundgesetz und Scharia miteinander sowohl dem Anspruch als auch Inhalten nach unvereinbar sind.
Hier einige Punkte, die in Scharia- Interpretation stehen oder standen und dem Grundgesetz klar widersprechen:
- unterschiedliche Bekleidungsrichtlinien für Frauen und Männer. Eine Frau soll ihre körperlichen Reize vor Fremden bedecken. Das Kopftuch ist umstritten, als koranische Begründung für den Schleier gelten Sure 24, Vers 31 und Sure 33, Vers 59
- unterschiedliche Rechte von Mann und Frau. Eine Ehescheidung z.B. ist für den Mann durch Verstoßung leicht möglich, für dieFrau dagegen schwieriger
- Die Frau ist dem Mann in allen Bereichen untergeordnet.
- Die Zeugenaussage einer Frau wiegt nur halb so viel wie die eines Mannes
- Polygamie ist für Männer erlaubt. Männer können bis zu vier Frauen gleichzeitig heiraten, allerdings unter strengen Auflagen, aber immerhin. Monogamie ist gesetzlich nur in der Türkei und in Indonesien vorgeschrieben, in den anderen Staaten ist sie eher selten.
- Maßvolle körperliche Züchtigung der Frauen durch ihre Ehemänner ist erlaubt.
- Bei Mord entscheiden die Angehörigen des Opfers, ob eine Entschädigungszahlung oder die Hinrichtung des Täters erfolgt.
- Diebstahl wird mit Amputation der rechten Hand, im Wiederholungsfall mit Amputation des linken Fußes bestraft.
- Auf außerehelichen Geschlechtsverkehr steht lebenslanger Hausarrest oder Steinigung. Vier männliche Zeugen sind allerdings erforderlich.
- 40 – 80 Peitschenhiebe stehen auf Verleumdung betreffs Unzucht und das Trinken von Wein. Homosexualität gilt als Unzucht.
- Straßenraub wird je nach Schwere mit Gefängnis oder Kreuzigung bestraft.
- Auf den Abfall vom Islam steht nach islamischem Recht bis heute die Todesstrafe