Stabilitätsgesetz
Kurzbezeichnung für das 1967 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Ziele der staatlichen Wirtschaftspolitik sollen sein: Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsgrad (Vollbeschäftigung), außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum („Magisches Viereck“). Es geht um eine antizyklische Wirtschaftspolitik, siehe Wirtschaftszyklen.