Verbrechen gegen den Frieden
In den Nürnberger Prozessen, in denen die nationalsozialisten Hauptkriegsverbrecher vor dem internationalen Militärgerichtshof der Sieger abgeurteilt wurden, wurden Verbrechen gegen den Frieden in Artikel 6a des Statuts folgendermaßen definiert:
„Verbrechen gegen den Frieden: nämlich: Planen, Vorbereiten, Einleiten oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen oder Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen.“
Neu am Nürnberger Statut war die individuelle Ahndung von Verbrechen, nicht ihre Ächtung.
„Das Nürnberger Urteil gilt inzwischen als juristischer Präzedenzfall für die Beurteilung von Angriffskriegen.“ (Nach Wikipediaartikel Angriffskrieg)