Verfassung
Grundgesetz eines Staates mit folgenden Grundsätzen: Grund- bzw. Menschenrechte; Gewaltenteilung; Zensuswahlrecht oder besser allgemeines Wahlrecht. Zweck: Schutz des Bürgers vor Übergriffen des Staates.
Grundgesetz eines Staates mit folgenden Grundsätzen: Grund- bzw. Menschenrechte; Gewaltenteilung; Zensuswahlrecht oder besser allgemeines Wahlrecht. Zweck: Schutz des Bürgers vor Übergriffen des Staates.