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Veto(recht)

Recht des Oberhauptes der Exekutive, also z.B. eines Königs oder Präsidenten, gegen Beschlüsse des Parlaments Einspruch zu erheben. “Veto” heißt lateinisch “ich verbiete”. Mit einem aufschiebenden (sogenannten “suspensiven”) Veto wird ein Gesetz des Parlaments auf befristete Zeit am Inkrafttreten gehindert, mit einem “absoluten Veto” kann das Inkrafttreten eines Gesetzes auf Dauer verhindert werden.

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