Volk
Es gibt verschiedene Begriffe von „Volk“.
1 Staatsvolk
Das Volk, dem das Grundgesetz die Souveränität im demokratischen Staat Bundesrepublik Deutschland zuspricht, ist nicht das ethnisch- kulturelle, sondern das Staatsvolk. Diesem gehört jeder deutsche Staatsbürger an. Jeder Besitzer des deutschen Passes ist also „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes“ und hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Staatsvolk ist nicht mit dem ethnischen Volk identisch, sonst wären nationale Minderheiten und Einbürgerungen nicht möglich. Vgl. Staatsnation
2 Volk im ethnisch- kulturellen Sinn
Eine Ethnie kann, muss aber keine gemeinsame Abstammungsgruppe sein. Sie ist eine abgrenzbare gesellschaftliche Gruppe, die sich über eine gemeinsame Abstammung oder über eine kollektive
Identität, z. B. Geschichte, Kultur, Sprache, Zugehörigkeit zu einem Territorium, definiert. (Nach Wikipediaartikel Ethnie) Vgl.
Kulturnation
Der ethnisch- kulturelle Volksbegriff im bundesrepublikanischen Recht
Der Bundestag setzte sich in einer Resolution 1996 – für die Erhaltung der ethnisch-kulturellen Identität des tibetischen Volkes ein, ohne damit den Begriff des Staatsvolks abzulehnen, hält also beide Begriffe für vereinbar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil von 2001 festgestellt, dass die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität beziehungsweise die Verhinderung von „Überfremdung“ Ziele seien, die als solche nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen.
Artikel 116 GG spricht von Flüchtlingen und Vertriebenen „deutscher Volkszugehörigkeit“. Er ist nach Ansicht des Staatsrechtlers Prof. Dietrich Murswiek ein Beleg dafür, dass aus Sicht des Grundgesetzes das deutsche Staatsvolk durch das ethnisch-kulturell verstandene deutsche Volk wesentlich geprägt ist. Dies ändert aber nichts daran, dass die Zugehörigkeit zum Staatsvolk grundsätzlich unabhängig von ethnischen Kriterien ist und dass Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, absolut die gleichen Staatsbürgerrechte haben wie ethnisch Deutsche.
(Nach einem Interview mit Prof. Murswiek im Artikel „Der Nationalstaat der Deutschen“ in der Jungen Freiheit vom 19. März 2022)
3 Rassisch- biologischer Volksbegriff im Nationalsozialismus
Im
Nationalsozialismus galt das Volk als biologisch- rassische Gemeinschaft. So wie es Hunderassen gab, gab es für die Nationalsozialisten eben auch Menschenrassen. Wie Hunderassen besaßen sie angeblich verschiedene, rassisch gebundene Eigenschaften. Die Nazis forderten vor dem Hintergrund dieser Auffassung die „Reinhaltung des deutschen Blutes“ sowie „Rassenhygiene“.
Sie unterschieden zwischen angeblich minderwertigen Rassen, wobei sie hier vor allem die Juden diffamierten, aber auch slawische Menschen, die als sogenannte „Untermenschen“ bezeichnet und im Zweiten Weltkrieg auch entsprechend behandelt wurden. Die sogenannten Arier, zu denen die Deutschen gehören sollten, galten dagegen faktenwidrig als hochwertige Kulturbringer.
Begriffe