Währungsreform 1948
Die Währungsreform von 1948 trat am 20. Juni 1948 in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands in Kraft. Ab dem 21. Juni 1948 war die Deutsche Mark („DM“, auch „D-Mark“) alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Bargeld und letztlich auch Sparguthaben wurden zum Kurs 100 RM zu 6,50 DM umgetauscht. Damit war die Inflation als Folge des Zweiten Weltkriegs beendet und eine zentrale Voraussetzung für das kommende Wirtschaftswunder geschaffen.